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Die Anwendung von betrieblichen Personalauswahlverfahren bei der Vergabe von Studienplätzen wird seit dem EuGH-Urteil vom 7. Juli 2005 als mögliche Variante der Selektion für Studierende an Österreichs Universitäten diskutiert. Der EuGH hat bekanntlich die Zugangsregelungen, wonach nicht-österreichische Studien­bewerber neben der Hochschulreife auch einen Studienplatz in ihrem Heimatland nachweisen müssen, für rechtswidrig erklärt. Die Diskussion der potenziellen Nutzung von Personalauswahlstrategien wird zudem durch die Regelung, dass in Deutschland ab dem Wintersemester 2005 / 2006 nur noch 40 % der Studienplätze nach Abiturnote und Wartezeit direkt von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden, zusätzlich angefacht.

Die im Rahmen des Artikels beantwortete Forschungsfrage: Welches (Auswahl-) Verfahren ist für die Zulassung von Studierenden an Universitäten zu empfehlen? zeigt, dass betriebliche Auswahlverfahren nicht immer eine adäquate Methode darstellen. Auf Basis dieses Faktums wird mit Hilfe des Modells "Bedingungen des Verhaltens" aufgezeigt, dass die Implementierung einer Studieneingangsphase für Studierende von "Massenuniversitäten" eine geeignete Selektionsmethode dar­stellt. Durch dieses Vorgehen können die wesentlichen Kriterien der Leistungs­erbrin­gung berücksichtigt werden. Empfehlungen von Experten wie "die Studier­fähigkeit, Begabung und Eignung der Studierenden ist festzustellen" (Mittelstraß, 2005) können somit ad acta gelegt werden.

25.02.2007 | Helmut KASPER & Gerhard FURTMÜLLER (Wien)

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