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Schulabschlussnoten sind prädiktiv für die Leistung in vielen Studienfächern, unterscheiden sich jedoch oftmals z. B. zwischen Schulformen oder Regionen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber aktuell eine Angleichung der bundeslandspezifischen Noten. Eine Umrechnung von Abiturnoten in bundeslandspezifische Prozentränge führt zur Angleichung der Zulassungschancen. Zusätzlich wird dadurch die prädiktive Validität des Schulerfolgs in Bezug auf den Erfolg im Hamburger Medizinstudium angeglichen. Prozentrangtransformationen können auch genutzt werden, um Abschlussnoten bei anderen Gruppen wie z. B. den Absolventinnen/Absolventen unterschiedlicher Studiengänge zu vergleichen.

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